KINDERRING BERLIN e.V. – Ferienklub, Schwedter Straße 232-234, 10435 Berlin
Allgemeine Vertragsbedingungen für Ferienreisen des KINDERRING BERLIN e.V.
1. Anmeldung:
Die Anmeldung eines Teilnehmers kann nur für eine bestimmte Reise erfolgen. Dazu ist eine schriftliche Anmeldung mit dem vollständigen Namen, dem Geburtsdatum sowie der Adresse abzugeben. Auf dieser Anmeldung müssen die Personensorgeberechtigten unterschreiben, da ansonsten die Anmeldung ungültig ist. Der Teilnehmer ist erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Kinderring Berlin e.V. angemeldet.
2. Rechtsverbindliche Unterschrift:
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung ist der Teilnehmer Ihrerseits angemeldet. Ebenso erkennen Sie das pädagogische Konzept der jeweiligen Ferienreise und die vollständigen Vertragsbedingungen an.
3. Reisenummer:
Mit der Bestätigung der Reise durch den KINDERRING BERLIN e.V. erhalten Sie für den Teilnehmer eine Reisenummer, die das Reisejahr, die Reise-Nr. und die Teilnehmer-Nr. beinhaltet. Diese Reisenummer ist bei allen Vorgängen wie Schriftverkehr und Einzahlungen mit anzugeben.
4. Bezahlung der Reise und Nebenleistungen:
50 Euro sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung anzuzahlen, der verbleibende Rest bis 14 tage vor Reiseantritt. Teilzahlungen sind möglich, müssen aber mit dem Ferienklub abgesprochen werden.
5. Abmeldung:
Eine Abmeldung kann telefonisch erfolgen, bedarf aber im Anschluß der Schriftform. Es gelten ab dem Tag des Eingangs der Abmeldung die Stornogebühren.
6. Stornogebühren:
Sollte ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen absagen müssen, gelten folgende Stornogebühren: 25 Euro Bearbeitungsgebühr und zusätzlich 25% bis 4 Wochen vor Fahrtantritt, 50% bis 2 Wochen vor Fahrtantritt, 75% bis 1 Woche vor Fahrtantritt, anschließend 100% des Reisepreises.
7. Versicherung:
Der KINDERRING BERLIN e.V. versichert die Teilnehmer mit einer Unfallversicherung. Die Teilnehmer müssen im Inland und Ausland durch die Personensorgeberechtigten krankenversichert sein. Wir empfehlen für das Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Des weiteren muß der Teilnehmer eine Privathaftpflichtversicherung haben. Alle selbst verursachten Schäden, werden dem Teilnehmer bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. Weiterhin empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.
8. Änderung und Ausfall von Leistungen:
Sollte dem KINDERRING BERLIN e.V. vor Fahrtantritt bekannt werden, daß Leistungen nicht erbracht werden können, sind wir zu Leistungsänderungen berechtigt. Über diese Änderung werden die Teilnehmer informiert, soweit dies technisch und zeitlich möglich ist.
9. Vorzeitiges Abreisen von Teilnehmern aus persönlichen oder Krankheitsgründen:
Der Lagerleiter behält sich in Absprache mit dem Ferienklub vor, Teilnehmer auf Kosten der Eltern zurückzuschicken. Gründe könnten zum Beispiel sein: ein mehrmaliges grobes Fehlverhalten des Teilnehmers, plötzliche Krankheit usw. In allen Fällen werden vorher die Personensorgeberechtigten des Teilnehmers informiert.
10. Absage von Reisen:
Der KINDERRING BERLIN e.V. behält sich das Recht vor, Reisen aus Gründen der Nichttragbarkeit aufgrund von Nichtauslastung, Unruhen oder sonstigen Gründen abzusagen. In diesen Fällen wird der Teilnehmerbeitrag umgehend und vollständig zurück überwiesen.